„Wir brauchen ein solides Restitutionsgesetz auf Bundesebene!“
„Hunderttausende Kunstwerke wurden von den Nazis zwischen 1933 und 1945 geraubt und nur ein Bruchteil davon wurde bislang den früheren Besitzern zurückgegeben. Trotz aller Reden und Bekenntnisse zur Aufarbeitung der NS-Vergangenheit und vielen Versprechungen war die Bundesrepublik bislang nicht in der Lage oder Willens, das NS-Unrecht im Hinblick auf die Kulturgüter angemessen und umfassend wiedergutzumachen. Bis heute wird jegliche grundlegende Reform der (Eigentums-) Rechtslage zugunsten der Opfer und ihrer Nachfahren vermieden, da dadurch die Interessen der Tausenden öffentlichen und privaten Besitzer von NS-Raubkunst tangiert und eine staatliche Entschädigungspflicht auf die Tagesordnung käme.

Leider hat die Ampel auch bei diesem Thema völlig versagt. Jetzt muss die Regierung Merz endlich der Verpflichtung nachkommen und 80 Jahre nach dem militärischen Sieg über den Faschismus das NS-Raubkunstproblem im Sinne der Opfer lösen. Es ist gut, dass Union und SPD in ihrer Koalitionsvereinbarung ein wirksames Restitutionsgesetz versprechen. Ein solides und umfassendes Restitutionsgesetz müsste klare Regeln für die Rückgabe und Entschädigung nationalsozialistischer Raubkunst enthalten und neben der Stärkung der Auskunftsrechte für die Betroffenen und der einseitigen Anrufbarkeit endlich die Hauptprobleme angehen: Sowohl die Verjährung als auch die sogenannte Ersitzung, also der ganz legale Erwerb der geraubten Kunstwerke nach einer bestimmten Besitzzeit müssen wie der ‚Erwerb im guten Glauben‘, den es bei NS-Raubgut generell nicht geben darf, kategorisch ausgeschlossen werden.
Leider sind jedoch Zweifel mehr als angebracht, ob eine Unions-geführte Bundesregierung und ein Kulturstaatsminister Weimer dieser Aufgabe nachkommen werden. Denn die bisherigen Beschlüsse von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden zur Schiedsgerichtsbarkeit sind insbesondere auf Druck der Unions-geführten Bundesländer entstanden und ungenügend. Der Protest der Opferverbände und Nachfahren der Beraubten ist daher völlig verständlich. Anders als behauptet würden die Opfer durch die geplante Schiedsgerichtsbarkeit nämlich nicht gestärkt, sondern einem aufwendigen und komplizierten zivilrechtlichen Verfahren unterworfen. Bei diesem ist bis heute nicht absehbar, wann die Schiedspersonen für den Pool feststehen werden, inwieweit tatsächlich eine angemessene Berücksichtigung der Opfer und ihrer Nachfahren gewährleitet wird und wann überhaupt die Schiedsstelle ihre Arbeit aufnehmen könnte. Zudem ist überhaupt nicht einzusehen, dass die alleinige Anrufbarkeit bei privaten Haltern von Kulturgut, wie Galerien, Auktionshäuser, Unternehmen, Stiftungen etc. aber auch Privatpersonen nicht gelten soll.
Der vereinbarte „Bewertungsrahmen“, der etliche zweifelhafte Formulierungen enthält und eher eine Verschlechterung für die Opfer bedeuten würde, muss dringend überarbeitet und eine öffentliche Debatte ermöglicht werden. Und solange nicht geklärt ist, wie das Verfahren funktionieren soll, wenn 10.000 Kommunen mit Kultureinrichtungen die NS-Raubgut besitzen, sich nicht zu den Schiedsverfahren bekannt haben, sind die Beschlüsse der Kultusministerkonferenz Makulatur.
Deshalb sollte der neue BKM schnellstmöglich dafür Sorge tragen, dass der Beschluss zur Auflösung der „Beratenden Kommission NS-Raubgut“ rückgängig und diese wieder arbeitsfähig gemacht werden, bis bei all den Fragen Klarheit herrscht und ein umfassendes Restitutionsgesetz vom Bundestag verabschiedet wurde.“