Reichstag, 2.12.1905 Deutscher Völkermord an den Ovaherero und Namain der Kolonie „Deutsch-Südwest-Afrika“ (Namibia) Georg Ledebour (SPD) fordert: Kanzler und General vor den Richterstuhl der Geschichte!
Die Anklage, die Georg Ledebour (07. März 1850/Hannover – 31. März 1947/Bern) im Reichstag gegen Reichskanzler Bernhard von Bülow und General Lothar von Trotha richtet, ist Teil einer grundsätzlichen Kolonialismus-Kritik des SPD-Abgeordneten. In einer Erwiderung auf den Abgeordneten Dr. Arendt nimmt Ledebour in aller Klarheit Stellung.
Georg Ledebour: „Gemeinbesitz“ statt „Privatbesitz“
„Die Herero haben noch den Stammesbesitz, und gerade diese Institution wollen wir bei uns einführen … in der Form des Gemeinbesitzes an Grund und Boden seitens der gesamten Nation. … Der ganze Akkumulationsprozess des Kapitals in Europa, die Anhäufung des Privatbesitzes an Grund und Boden in einzelnen Händen führt im Grunde genommen auf ganz dasselbe Verfahren zurück, das wir überall bekämpfen und verurteilen. Unsere Stellung zu der Frage, ob der Stammesbesitz der Eingeborenen erhalten werden soll oder nicht, deckt sich vollkommen mit unserer Stellung zur Frage des Privatbesitzes in Grund und Boden überhaupt. Wir sind Gegner des Privatbesitzes an Grund und Boden und gerade deswegen verurteilen wir umso schärfer, dass unter allerhand Rechtsfiktionen den Eingeborenen, deren Land sich im Stammesbesitz befindet, ihr Grundbesitz zu Gunsten einiger Europäer abgenommen werden soll.“
Mit dem Privateigentum und der gewaltsamen Anwendung dieser kultur- bzw. kapitalismusspezifischen Rechtsauffassung auf alle Weltgegenden hat sich Deutschland als Kolonialherr in fundamentalen, brutalstmöglich ausagierten Widerspruch zu alternativen Rechtstraditionen begeben. Fragen der „Restitution“ heute auf einzelne sog. „Objekte“ und „Human Remains“ zu beschränken verkennt, mit welch durchdringender Gewalt der Kolonialismus Menschen und ihre Kulturen ausgelöscht hat. „Kultur“, „Agrikultur“/Landwirtschaft und Privatbesitz waren in kolonialistischer Ideologie und Praxis untrennbar miteinander verbunden. Beim „Deutschen Kolonialkongress“ im Reichstag gelang einem der Referenten (W. Sering) am 7. Oktober 1905 die Formulierung, „kraftvolle Menschen“ zögen hinaus, „um sich und ihren Kindern die Unabhängigkeit, das Land der Kultur zu gewinnen.“ In diesem Fall galt das implizite „Unkultur“-Verdikt den First Nations der USA, Vertreibung und sklavenähnliche Abhängigkeit (statt „Unabhängigkeit“) waren für sie vorgesehen. Die „Blut und Boden“-Ideologie der NSDAP, ihrer Sympathisanten und Wegbereiter hatte einen langen Vorlauf. Eine Kulturpolitik, die sich ihrer eigenen Rechtsgrundlagen, der Geschichtlichkeit ihrer eigenen Begriffe bewusst wäre, könnte Fragen der Restitution nicht unabhängig von einer kritischen Bewertung globaler Besitz- und Eigentumsverhältnisse behandeln. Letztere sind Teil einer eigenen Geschichte von Verbrechen.
Die „Weltgeschichte“ ist das „Weltgericht“?
„Im Deutschen Reiche werden heutigen Tages die Herren ja nicht wirklich auf die Anklagebank kommen vor Richtern, die über sie urteilen. Sie bekommen einen Orden, oder der Herr Fürst v. Bülow erhält jetzt den Herzogtitel, und Herr General von Trotha, der sich großer Gönnerschaft in den höchsten Kreisen erfreuen soll, bekommt vielleicht auch noch etwas Ähnliches. Aber die beiden Herren, die bisher bewiesen haben, dass sie die deutsche Ehre in der Kriegsführung gegenüber barbarischen Stämmen nicht richtig haben zu wahren wissen, gehören allerdings auf die Anklagebank, vor den Richterstuhl des deutschen Volkes und den Richterstuhl der Geschichte, und was sie auch sagen mögen: das deutsche Volk und die Geschichte werden sie schuldig sprechen.“
Am 2. Dezember 1905 forderte der Abgeordnete Georg Ledebour (SPD) im Reichstag, dass gegen die Verantwortlichen für die deutschen Verbrechen – gemäß fünfzig Jahre später von der BRD ratifizierter Völkermord-Konvention: Genozid – an den Ovaherero und Nama in der Kolonie „Deutsch-Südwest-Afrika“ (Namibia), Anklage erhoben werde. Ledebour lässt anklingen, für wie unrealistisch er seine eigene Forderung an diesem Tag hält: „Das deutsche Volk und die Geschichte werden sie schuldig sprechen“ spielt auf Schillers Vers „Die Weltgeschichte ist das Weltgericht“ (Friedrich Schiller: „Resignation“. 1784/1785, publiziert erstmals 1786) an – und vertagt das Urteil damit keineswegs auf einen „Jüngsten Tag“. Den Anspruch, „Weltgeschichte“ zu schreiben, Protagonist und Erfinder von „Geschichte“ zu sein und sich damit als „Kulturland“ oder „Kulturnation“ von sog. „Unkulturländern“ zu unterscheiden, sollte insbesondere das kolonialistische Deutschland im 19. und 20. Jahrhundert für sich erheben. Die Definition von Raum und Zeit wurde ein antisemitisch, rassistisch und kolonialistisch gehandhabtes Machtinstrument, mit dem willkürlich Grenzen gezogen, Menschen und ihre Kulturen für gültig oder ungültig („wurzel-“ und „vaterlandslos“) erklärt, geehrt oder vernichtet wurden. Sich selbst nach Belieben jener Historizität und ihrer besseren Aspekte (Menschenrechte, Völkerrecht, internationale Gerichtsbarkeit) zu entledigen und aus jenem selbst geschaffenen „Universum“ auszuklammern bei Bedarf, gehört zu den schlimmen „Errungenschaften“ eines sog. „Westens“, dessen Exponenten sich seit einigen Jahren, folgerichtig, gern für ihre Mars-Mission vorbereiten und am liebsten komplett aus jeglichem „Raum-Zeit-Kontinuum“ verkrümeln würden. Dass eine Bundesregierung erst 2021 von einem „Völkermord“ an den Ovaherero und Nama sprechen würde, ohne die entsprechenden Konsequenzen aus dieser Anerkenntnis zu ziehen: Hätte ihm dies am 2. Dezember 1905 vor Augen gestanden, Ledebour wäre vielleicht, mit zynischem Gelächter, plötzlich sehr katholisch oder Anhänger einer Endzeit-Sekte geworden.
Eine internationale Gerichtsbarkeit, die auf Grundlage absoluter Gleichheit ALLER Menschen auf diesem Planeten Recht spräche, war damals, als das Deutsche Reich Genozid verübte, massenhaft Mord, Land- und Kulturraub beging, akut wünschenswert, keinesfalls weniger wünschenswert als heute. Mit dem „deutsche(n) Volk“, neben der Geschichte rhetorisch zum Richter bestellt, fordert Ledebour ein, was es erst nach dem Ersten Weltkrieg geben sollte und 1905 auch in Gestalt einer Giebelinschrift am Reichstagsgebäude („Dem deutschen Volke“: schon für die Eröffnung 1894 vorgesehen, 1916 realisiert) noch unerwünscht war: eine Parlamentarische Demokratie mit konsequenter Gewaltenteilung. Erst nach dem beispiellosen deutschen Verbrechen der Shoa, vielfachem deutschem Genozid, totaler Erschließung aller Gewaltpotenziale von Deutschtums-Ideologien wie Rassismus, Sozialdarwinismus, Sozialrassismus und Kolonialismus wurden Schritte zu einer wirksamen, internationalen Gesetzgebung unternommen, die Völkermord-Konvention auch von der Bundesrepublik Deutschland 1955 ratifiziert. Mit dem Römischen Statut und der Etablierung des Internationalen Strafgerichtshofes Ende der 1990er/Anfang der 2000er Jahre wurde, teils nur in der Theorie, ein weiterer Schritt unternommen, völkerrechtswidriges Verhalten konsequenter ahnden zu können. Eine Asymmetrie bei der Verfolgung und Verurteilung von Verbrechen wird bis heute, zurecht, beklagt. Die Aufteilung der Welt nach kolonialistischen Schemata und die Priorisierung eines sog. „Westens“ und seiner Interessen ist bis heute sichtbar.
Mit der Bezeichnung „barbarische Stämme“ werden bei Ledebour nicht die Opfer dieses deutschen Genozids diffamiert: Ledebour spiegelt hier das kulturrassistische Schema der Täter zurück. Immer wieder konfrontiert er die pro-kolonialistischen Fraktionen im Reichstag, die politischen Gegner, mit ihrem eigenen Anspruch, „zivilisiert“ zu sein.
Die gängige Praxis eines wechselseitigen Anheftens von Orden und Titeln, wie sie Ledebour am Beispiel der, rhetorisch, Beklagten beschreibt, untergräbt Transparenz und Rechtsstaatlichkeit massiv, indem sie dem Unrecht informelle Rechtssicherheit gibt. Diese Rechtssicherheit für furchtbares Unrecht, deren Wirksamkeit sich in der Unrechtsordnung eines „Maßnahmenstaates“ [Ernst Fraenkel (1898–1975), Modell des „Doppelstaates“] vollendet, endet im 21. Jahrhundert entweder vor Institutionen wie IGH oder IStGh – oder wird, anstelle von Recht, bis zu einem „Jüngsten Gericht“ fortgeschrieben, das es niemals geben wird. Das „Weltgericht“ ist kein spektakuläres Ereignis. Rechtsprechung einer internationalen Gerichtsbarkeit folgt keiner Suspense-Dramaturgie, hat keinen apokalyptischen Schauwert und eignet sich für keinen „Blockbuster“.
Inwieweit zieht die Bundesregierung keine Konsequenzen aus dem Tatbestand des Völkermordes? Etwaige Unterstützung, die Namibia („Deutsch-Südwest-Afrika“) von der BRD erhält, ist, so wollen es die Bundesregierungen, explizit nicht als „Reparation“ oder „Wiedergutmachung“ zu betrachten und wird damit als freiwillige Leistung („Entwicklungshilfe“) ohne Rechtsgrundlage ausgewiesen. Wie Kritiker:innen zurecht monieren, setzt die BRD das im Deutschen Reich begangene Unrecht insofern fort, als sie ein Zeitregime („Chronopolitik“) für sich reklamiert, eigene Verbrechen eigenhändig definierten Geltungsbereichen selbstgeschaffenen Rechts zurechnet.
Im Zusammenhang mit etwaigen Reparationen drängt sich neben der Vernichtung menschlichen Lebens und seiner Kulturen auch die Frage nach dem auf, womit soziokulturelles Leben immer in unterschiedlichster Weise verwoben ist: Land. Georg Ledebour machte im Reichstag, wie eingangs zitiert, immer wieder seine Position und damit die Position eines 1905 noch nennenswerten Teils der Sozialdemokratie klar.