Zum 80. Jahrestag der Nürnberger Prozesse
Heute vor 80 Jahren begannen die Nürnberger Prozesse vor dem Internationalen Militärtribunal gegen die obersten Vertreter des NS-Staates, die man hatte festsetzen können. Die insgesamt 13 Verfahren, die zwischen dem 20. November 1945 und dem 14. April 1949 im Justizpalast Nürnberg geführt wurden, werden völlig zu Recht weltweit als wegweisend angesehen. Denn in ihnen gelang es erstmals, staatliche Verbrechen mit den Mitteln des Rechts zu bewerten und zu sühnen.
Die staatlich organisierten Massenverbrechen der Nazis während des Zweiten Weltkriegs verstießen nicht nur gegen alle geltende Regelungen des Kriegsvölkerrechts, wie sie in der Haager Landkriegsordnung und den Genfer Konventionen fixiert waren, sondern stellten einen nie dagewesenen Zivilisationsbruch dar. Die Alliierten beschlossen daher noch während des Krieges die Aufarbeitung der Kriegsverbrechen sowie die politische Beseitigung des diesen Verbrechen zugrunde liegenden Nationalsozialismus und Militarismus. Sie sahen die rechtstaatliche Abrechnung mit dem NS-Staat als notwendige Voraussetzung für den endgültigen Bruch mit der Diktatur und zur demokratischen Neubegründung einer Nachkriegsordnung in Deutschland. In deren Zentrum sollten die vier großen „D“ stehen: Denazifizierung, Demokratisierung, Dekartellisierung und Demilitarisierung.
Das erste und mit Abstand berühmteste Verfahren, das vom 20.11.1945 bis zum 1.10.1946 geführt wurde, richtete sich gegen die deutsche Partei- und Staatsführung. Nachdem sich Hitler, Goebbels und Himmler durch Selbstmord der Verantwortung entzogen hatten, waren in diesem Hauptverfahren 24 Personen angeklagt, darunter Göring, Heß, Frank und Dönitz. Am 1. Oktober 1946 verkündeten die Richter das Strafmaß der Urteile: Neben zwölf Todesurteilen wurden sieben Haftstrafen unterschiedlicher Dauer verhängt. Mit Franz von Papen, Wirtschaftsminister Hjalmar Schacht und Hans Fritzsche, dem Leiter der Rundfunkabteilung im Propagandaministerium, wurden drei der Angeklagten freigesprochen.
In Anschluss an den Hauptprozess fanden 1946-49 zwölf Nürnberger Nachfolgeprozesse vor amerikanischen Militärgerichten gegen 177 hochrangige Mediziner, Juristen, Industrielle, SS- und Polizeiführer, Militär, Beamte und Diplomaten statt. Die Verfahren belegen, in welchem Ausmaß die deutsche Führungsschicht zum Machtsystem der NS-Gewaltherrschaft beigetragen hatte. Neben der strafrechtlichen Aufarbeitung der Verbrechen leisteten die sogenannten Nachfolgeprozesse gegen die Funktionseliten des ‚Dritten Reiches’ einen frühen, wichtigen Versuch, zu einer historischen Analyse des NS-Staates zu gelangen, die die historische Verantwortung nicht einer kleinen Clique ideologischer Überzeugungstäter, sondern breiten gesellschaftlichen Trägergruppen zuwies.
Der Kalte Krieg führte jedoch dazu, dass die Entnazifizierungspolitik, besonders der Westalliierten, übereilt abgebrochen wurde. In der BRD wurde die Aufarbeitung der NS-Vergangenheit zugunsten einer neuen Feindstellung gegen den Kommunismus weitgehend aufgegeben und die Politik in Richtung eines Rehabilitierungskurses geändert. Von Politik und Öffentlichkeit wurden die Prozesse vor allem als „Siegerjustiz“ diffamiert. Die Solidarisierung mit den verurteilten Tätern und die frühe Gesetzgebung der Bundesrepublik zielten insbesondere auf eine Amnestierung der verurteilten Täter bzw. ein Ende der juristischen Aufarbeitung ab und waren erfolgreich: Im Verlauf der 1950er Jahre kamen fast alle Verurteilten der 13. Nürnberger Prozesse wieder auf freiem Fuß.
So muss die Bilanz der juristischen Aufarbeitung der NS-Verbrechen vor bundesdeutschen Gerichten insgesamt als beschämend und weitestgehend gescheitert bewertet werden.