Haber-Verfahren

Linke fordert sofortige Einstellung des Haber-Verfahrens

David Schliesing, medienpolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke im Bundestag, zu den Ergebnissen des von ihm beim Wissenschaftlichen Dienst in Auftrag gegebenen Gutachtens zur Rechtmäßigkeit der Praxis von Kulturstaatsminister Wolfram Weimer, vor Förderentscheidungen im Kunst- und Kulturbereich heimlich mittels des „Haber-Verfahrens“ Daten beim Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) abzufragen: 

„Nachdem nun auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages klar festgestellt hat, dass das ‚Haber-Verfahren‘ verfassungswidrig ist, erwarte ich, dass die Bundesregierung die Praxis umgehend beendet. Ein Verfahren, das sowohl eindeutig gegen die Rechtsweggarantie des Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes verstößt als auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung aus Artikel 2 in Verbindung mit Artikel 1 des Grundgesetzes verletzt, darf unter keinen Umständen auch nur eine Sekunde länger angewendet werden. Deshalb wäre es an der Zeit, dass Staatsminister Weimer sich nicht nur bei den betroffenen Buchhandlungen entschuldigt, sondern auch unmissverständlich erklärt, den Geheimdienst nicht mehr gegen Kultureinrichtungen einzusetzen.“

Gutachten „Zur Zulässigkeit des Haber-Verfahrens im Bereich der Förderung von Kunst und Kultur“ (externer Link)

Weimer handelte rechtsstaatswidrig

„Ich begrüße die Entscheidung ausdrücklich, denn sie zeigt: einen intransparent arbeitenden Geheimdienst als Instrument zur politischen Stigmatisierung, Diskreditierung und Kontrolle zu missbrauchen, ist rechtsstaatswidrig. Das Urteil bietet dem Kulturstaatsminister die Gelegenheit zur Einsicht und Umkehr. Es liegt an ihm, sie zu ergreifen. Neben der Unterzeichnung der Unterlassungserklärung ist eine öffentliche Entschuldigung bei den betroffenen Buchläden längst überfällig“, erklärt David Schliesing, medienpolitischer Sprecher, zur Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts, wonach Kulturstaatsminister Wolfram Weimer die Betreiber des Buchladens ‚Zur schwankenden Weltkugel‘ nicht als ‚politische Extremisten‘ bezeichnen darf. Schliesing weiter:

„Der Einsatz des Geheimdienstes, der unüberprüfbar politische Entscheidungen zur Kulturförderung legitimiert, gefährdet die Freiheit von Kunst und Kultur grundlegend und muss künftig ausgeschlossen werden. Weimers Kulturkampf gegen unliebsame Buchläden mittels Geheimdiensteinmischung hat das Vertrauen der Kulturbranche endgültig zerstört. Sein Rücktritt bleibt überfällig.“

Linke fordert nach Skandal um Buchhandlungspreis Rücktritt von Wolfram Weimer

„Die heutige Enthüllung, dass der Kulturstaatsminister vor Wochen in Absage-E-Mails an die betroffenen Buchhandlungen wahrheitswidrig behauptet hatte, ihre Nichtberücksichtigung für den renommierten Buchhandlungspreis wäre auf eine Entscheidung der unabhängigen Jury zurückgegangen, bringt das Fass zum Überlaufen. Der Jury, die im Gegenteil an der Nominierung bewusst festgehalten hatte, die Verantwortung für die eigene politische Entscheidung zuzuschustern, ist feige und respektlos. Wer sich jeglicher Verantwortung, öffentlichen Debatten und gerichtlicher Kontrolle durch Lügen zu entziehen versucht, ist ungeeignet für das Amt eines Staatsministers“, erklärt David Schliesing, medienpolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke im Bundestag. Schliesing weiter:

„Ich begrüße sehr, dass die drei ausgeschlossenen Buchhandlungen, von denen zwei sogar als ‚besonders herausragende Buchhandlungen‘ prämiert worden wären, Klage gegen Weimer als Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und das Bundesamt für Verfassungsschutz vor den Verwaltungsgerichten Berlin und Köln eingereicht haben. Es muss verhindert werden, dass künftig die Bundesregierung mit Hilfe des Geheimdienstes massiv die Kunst- und Kulturfreiheit beschneidet.

Weimer betreibt seit Amtsantritt rechte Cancel-Culture. Daran ändern auch seine Versuche, den Skandal herunterzuspielen, nichts. Nachdem er vor ein paar Tagen den Einsatz des rechtsstaatswidrigen ‚Haber-Verfahrens‘ noch als Standardinstrument bei allen Förderungen und Auszeichnungen in seinem Verantwortungsbereich angekündigt hatte, versucht er nun den Geheimdiensteinsatz nur noch als Ausnahme darzustellen. Auch die Behauptung, seine Amtsvorgängerin Claudia Roth hätte das Verfahren ebenfalls angewandt, ist eine bewusste Verdrehung der Tatsachen.

Der Wolfram-Weimer-Albtraum muss ein Ende haben. Erst massive Interessenkonflikte als Miteigentümer der Weimer Media Group und Urheberrechtsverstöße bei The European, dann die Beschädigung der Unabhängigkeit der Berlinale durch Einmischung und nun ein Buchhandlungspreis, bei dem politische Kontrolle erneut über kulturelle Freiheit gestellt wird. In anderen Zeiten hätte ein Minister schon lange Konsequenzen aus seinen Skandalen gezogen. Wer so in die Kunst- und Kulturfreiheit hineindirigiert und auch noch unehrlich agiert, ist als Kulturstaatsminister nicht tragbar. Alles andere als der sofortige Rücktritt Wolfram Weimers wäre ein weiterer Skandal.“

Haber-Verfahren: Linke verurteilt Weimers erneuten massiven Eingriff in Kunstfreiheit

David Schliesing, medienpolitischer Sprecher der Linken im Bundestag: „Buchläden vom Deutschen Buchhandlungspreis auszuschließen, weil sie politisch nicht ins Weltbild passen, ist ein Skandal. Staatliche Kulturförderung zum Instrument politischer Kontrolle zu machen, verbietet sich. Wenn die Einschätzung des Inlandsgeheimdienstes kulturpolitische Entscheidungen der Bundesregierung leitet, sind Meinungs-, Kunst- und Wissenschaftsfreiheit ernsthaft in Gefahr. Es ist deshalb völlig inakzeptabel und rechtswidrig, dass Buchhandlungen im Auftrag von Kulturstaatsminister Weimer vom Geheimdienst heimlich ausgespäht wurden.“ Schliesing weiter:

„Nach Weimers Einmischung in die Unabhängigkeit der Berlinale greift er mit seiner Gesinnungsschnüffelei beim Buchhandlungspreis erneut massiv in die Kunstfreiheit ein. Dies ist eine Gefahr für unsere Demokratie. Weimers Kulturkampf gegen links und für einen autoritären Umbau unserer Gesellschaft darf nicht unwidersprochen bleiben. Ich freue mich deshalb sehr, dass die betroffenen Buchhandlungen Klage gegen den Kulturstaatsminister einreichen. Sie wird hoffentlich dazu führen, dass die Anwendung des ‚Haber-Verfahrens‘ als rechtswidrig künftig verboten und die Kunstfreiheit gestärkt wird. Auch die große Solidarität, die die betroffenen Buchläden erhalten, macht Hoffnung. Am besten wäre, wenn Weimers Entscheidung jetzt dazu führt, dass umso mehr Menschen bei den ausgezeichneten Buchläden einkaufen. Die Linke wird den Skandal im Bundestag thematisieren und bereitet gerade eine umfangreiche Kleine Anfrage zum Haber-Verfahren vor.“