Schliesing fordert zum Grundgesetzgeburtstag eine Demokratie-Offensive
Börde-Salzlandkreis/Berlin. Der sachsen-anhaltische Linke-Bundestagsabgeordnete David Schliesing fordert anlässlich des anstehenden 77. Geburtstages des Grundgesetzes eine Demokratie-Offensive und kritisiert fehlendes Engagement des Bundespräsidenten in Ostdeutschland.
„Ich begrüße es sehr, dass der Bundespräsident im Rahmen des ersten deutschlandweiten Ehrentages unseres Grundgesetzes meinen Wahlkreis besucht. Unser Grundgesetz gebührend mit Ehrenamtlichen, die unser Gemeinwesen zusammenhalten, durch Mitmach-Aktionen zu feiern, ist eine gute Sache. Was mich jedoch etwas irritiert, ist die Tatsache, dass dies der einzige Termin in Ostdeutschland ist, den der Bundespräsident im gesamten fast zweiwöchigen Aktionszeitraum wahrnimmt. Ich hätte erwartet, dass das Staatsoberhaupt in Zeiten, in denen die Bürger- und Menschenrechte massiv unter Druck stehen und die Zustimmung zur Demokratie insbesondere in Ostdeutschland schwindet, gerade dort ein deutliches Zeichen setzt. Mit zwei oder drei Stunden in Bernburg ist es jedenfalls nicht getan“, erklärt Schliesing, der den Wahlkreis Börde-Salzlandkreis für die Linke im Bundestag vertritt.
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier reist vom 18. bis 30. Mai zu Mitmach-Aktionen in ganz Deutschland und wird am 20. Mai 2026 um 10.00 Uhr in Bernburg (Saale) an einer Pflanzaktion mit Ehrenamtlichen aus unterschiedlichen Vereinen der Stadt und einer Holzspielzeug-Werkstatt mit Grundschulkindern teilnehmen. Mit den Mitmachaktionen unter dem Motto „Für dich. Für uns. Für alle.“ soll erstmals deutschlandweit an den Geburtstag des Grundgesetzes am 24. Mai 1949 erinnert werden.
„Ich wünsche mir sehr viel mehr Engagement und Unterstützung – nicht nur vom Bundespräsidenten, aber eben auch von ihm – für all diejenigen, die sich täglich für Grund- und Menschenrechte und damit auch den demokratischen Rechtsstaat einsetzen und unsere Verfassung gegen ihre Feinde verteidigen. Letztlich wäre aber eine Politik, die Bürgerrechte wie die Meinungs- und Versammlungsfreiheit stärkt und nicht zunehmend einschränkt, viel wichtiger als Mitmachaktionen. Denn die Mütter und Väter des Grundgesetzes ehrt man am besten mit einer Demokratie-Offensive, die unseren Rechtsstaat nachhaltig stärkt und die freie Entfaltung der Persönlichkeit aller sichert. Die Verankerung der Kultur als Staatsziel im Grundgesetz wäre zum Beispiel ein grandioses nachträgliches Geburtstagsgeschenk für uns alle“, so Schliesing weiter.
Kultur ist keine Börse: Für eine radikale Reform des Ticketmarktes
„Der aktuelle Zustand des Ticketmarktes ist ein Totalausfall des Verbraucherschutzes. Während Fans für Konzerte ihrer Lieblingskünstler:innen teils das Dreifache des Originalpreises zahlen müssen, bereichern sich spekulativ agierende Zwischenhändler, ohne jemals einen Beitrag zur Kultur geleistet zu haben. Wir unterstützen den Ruf der Branche nach Regulierung und gehen in unseren Forderungen einen entscheidenden Schritt weiter, um den Zugang zur Kultur sozial gerecht zu gestalten“, erklärt David Schliesing, medienpolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke im Bundestag, anlässlich des heute veröffentlichten Offenen Briefes der Initiative „PRO MUSIK“ sowie zahlreicher namhafter Künstler:innen wie Die Toten Hosen, Nina Chuba und Die Ärzte. Schliesing weiter:
„Das Originalpreis-Prinzip muss den gewerblichen Ticket-Weiterverkauf konsequent unterbinden. Tickets sind ein Versprechen auf Teilhabe, kein Spekulationsobjekt – deshalb muss auch Dynamic Pricing verboten werden. Denn das einzige Ziel hinter Dynamic Pricing, also der Algorithmen-gesteuerten Preisanpassung in Echtzeit, ist die Gewinnmaximierung der Konzerne. Für die Fans bedeutet dies deutlich teurere Tickets. Zudem braucht es eine kartellrechtliche Ermächtigung der Kulturakteur:innen. Plattformen wie Viagogo müssen rechtswidrige Angebote nach einer Meldung nicht nur löschen, sondern dauerhaft verhindern. Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag versprochen, Verbraucher:innen vor Wucher zu schützen. Es ist Zeit, dieses Versprechen einzulösen und den Ausverkauf der Live-Kultur zu stoppen.“
Kultur ist keine Börse: Für eine radikale Reform des Ticketmarktes
„Der aktuelle Zustand des Ticketmarktes ist ein Totalausfall des Verbraucherschutzes. Während Fans für Konzerte ihrer Lieblingskünstler:innen teils das Dreifache des Originalpreises zahlen müssen, bereichern sich spekulativ agierende Zwischenhändler, ohne jemals einen Beitrag zur Kultur geleistet zu haben. Wir unterstützen den Ruf der Branche nach Regulierung und gehen in unseren Forderungen einen entscheidenden Schritt weiter, um den Zugang zur Kultur sozial gerecht zu gestalten“, erklärt David Schliesing, medienpolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke im Bundestag, anlässlich des heute veröffentlichten Offenen Briefes der Initiative „PRO MUSIK“ sowie zahlreicher namhafter Künstler:innen wie Die Toten Hosen, Nina Chuba und Die Ärzte. Schliesing weiter:

„Das Originalpreis-Prinzip muss den gewerblichen Ticket-Weiterverkauf konsequent unterbinden. Tickets sind ein Versprechen auf Teilhabe, kein Spekulationsobjekt – deshalb muss auch Dynamic Pricing verboten werden. Denn das einzige Ziel hinter Dynamic Pricing, also der Algorithmen-gesteuerten Preisanpassung in Echtzeit, ist die Gewinnmaximierung der Konzerne. Für die Fans bedeutet dies deutlich teurere Tickets. Zudem braucht es eine kartellrechtliche Ermächtigung der Kulturakteur:innen. Plattformen wie Viagogo müssen rechtswidrige Angebote nach einer Meldung nicht nur löschen, sondern dauerhaft verhindern. Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag versprochen, Verbraucher:innen vor Wucher zu schützen. Es ist Zeit, dieses Versprechen einzulösen und den Ausverkauf der Live-Kultur zu stoppen.“
TOP 12 Meinungsvielfalt… (07.05.2026)
Weimer handelte rechtsstaatswidrig
„Ich begrüße die Entscheidung ausdrücklich, denn sie zeigt: einen intransparent arbeitenden Geheimdienst als Instrument zur politischen Stigmatisierung, Diskreditierung und Kontrolle zu missbrauchen, ist rechtsstaatswidrig. Das Urteil bietet dem Kulturstaatsminister die Gelegenheit zur Einsicht und Umkehr. Es liegt an ihm, sie zu ergreifen. Neben der Unterzeichnung der Unterlassungserklärung ist eine öffentliche Entschuldigung bei den betroffenen Buchläden längst überfällig“, erklärt David Schliesing, medienpolitischer Sprecher, zur Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts, wonach Kulturstaatsminister Wolfram Weimer die Betreiber des Buchladens ‚Zur schwankenden Weltkugel‘ nicht als ‚politische Extremisten‘ bezeichnen darf. Schliesing weiter:
„Der Einsatz des Geheimdienstes, der unüberprüfbar politische Entscheidungen zur Kulturförderung legitimiert, gefährdet die Freiheit von Kunst und Kultur grundlegend und muss künftig ausgeschlossen werden. Weimers Kulturkampf gegen unliebsame Buchläden mittels Geheimdiensteinmischung hat das Vertrauen der Kulturbranche endgültig zerstört. Sein Rücktritt bleibt überfällig.“
Weimer handelte rechtsstaatswidrig
„Ich begrüße die Entscheidung ausdrücklich, denn sie zeigt: einen intransparent arbeitenden Geheimdienst als Instrument zur politischen Stigmatisierung, Diskreditierung und Kontrolle zu missbrauchen, ist rechtsstaatswidrig. Das Urteil bietet dem Kulturstaatsminister die Gelegenheit zur Einsicht und Umkehr. Es liegt an ihm, sie zu ergreifen. Neben der Unterzeichnung der Unterlassungserklärung ist eine öffentliche Entschuldigung bei den betroffenen Buchläden längst überfällig“, erklärt David Schliesing, medienpolitischer Sprecher, zur Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts, wonach Kulturstaatsminister Wolfram Weimer die Betreiber des Buchladens ‚Zur schwankenden Weltkugel‘ nicht als ‚politische Extremisten‘ bezeichnen darf. Schliesing weiter:

„Der Einsatz des Geheimdienstes, der unüberprüfbar politische Entscheidungen zur Kulturförderung legitimiert, gefährdet die Freiheit von Kunst und Kultur grundlegend und muss künftig ausgeschlossen werden. Weimers Kulturkampf gegen unliebsame Buchläden mittels Geheimdiensteinmischung hat das Vertrauen der Kulturbranche endgültig zerstört. Sein Rücktritt bleibt überfällig.“
Linke-Abgeordneter Schliesing für mehr Kontrolle bei Mindestlohnjobs
Börde-Salzlandkreis/Berlin. Der sachsen-anhaltische Linke-Bundestagsabgeordnete David Schliesing hält die Kontrolldichte zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes für völlig unzureichend und fordert ein stärkeres Vorgehen gegen Mindestlohnbetrug.
„Auch in Sachsen-Anhalt kommt es weiterhin zur Ausbeutung von Arbeitskräften. Besonders betroffen sind Menschen im Mindestlohnsektor – eine beschämende Realität, zumal davon auszugehen ist, dass die Dunkelziffer deutlich höher liegt“, teilte Schliesing mit, der den Wahlkreis Börde-Salzlandkreis im Bundestag vertritt.
Nach Daten des Zolls wurden in Sachsen-Anhalt im vergangenen Jahr von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit 691 Arbeitgeberprüfungen durchgeführt. Wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz wurden dabei 155 Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Schliesing findet die Kontrolldichte unzureichend: „Die Zahlen zu den Kontrollen sind insgesamt erschütternd. Es kann doch nicht sein, dass ein Betrieb im Schnitt nur alle 90 Jahre überprüft wird. Oder sich in der Landwirtschaft sogar nur alle 234 Jahre ein Kontrolleur auf den Hof verirrt. Mindestlohnbetrug ist kein Bagatelldelikt, sondern knallharte Wirtschaftskriminalität, die besser geahndet werden muss. Das würde auch dem Schutz der vielen ehrlichen Betriebe dienen, die anständige Löhne zahlen. Die Kontrollblindheit, die auf einen eklatanten Personalmangel der Hauptzollämter zurückzuführen ist, ist komplett inakzeptabel und lädt geradezu zum Betrug ein. Die Bundesregierung muss mehr tun, um Ausbeutung zu stoppen und ihre Maßnahmen gegen Mindestlohnbetrug verschärfen. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit braucht mehr Personal und eine spürbar höhere Prüfdichte – auch wegen ihrer abschreckenden Wirkung. Mindestlohndelikte müssen konsequent von Schwerpunktstaatsanwaltschaften verfolgt werden.“
Zudem bezeichnete er den aktuell geltenden Mindestlohn in Höhe von 13,90 Euro als nicht „armutsfest“ und forderte eine zeitnahe Erhöhung. In Sachsen-Anhalt verdienen aktuell 195.000 Menschen, also fast jeder Vierte der 838.000 Beschäftigten, weniger als 15 Euro pro Stunde. Davon sind 153.000 in nicht tarifgebundenen Jobs beschäftigt, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage von Linke-Bundestagsabgeordneten und Zahlen des Statistischen Bundesamtes hervorgeht.
„Die Zahlen zeigen wieder einmal, wie wichtig gerade für Sachsen-Anhalt eine Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro wäre. 195.000 Menschen würden ganz konkret und spürbar davon profitieren. Dass CDU/CSU und SPD den diesbezüglichen Ankündigungen in ihrem Koalitionsvertrag keine Taten haben folgen lassen, ist und bleibt ein echtes Armutszeugnis“, kommentierte Schliesing. Wenn die Bundesregierung es ernst damit meinte, dass sich harte Arbeit wieder lohnen soll, dann müsse sie sich „jetzt endlich mit der Lohndumping-Lobby in den Arbeitgeberverbänden anlegen und den Mindestlohn schnellstens auf ein Niveau anheben, von dem man auch tatsächlich leben kann“, sagte Schliesing. „Diejenigen, die unser Land Tag für Tag am Laufen halten, haben es jedenfalls mehr als verdient, dafür auch einen anständigen Lohn zu bekommen. Und man darf ja auch nicht vergessen, dass es mittlerweile selbst mit einem Mindestlohn von 15 Euro schwerfällt, das Leben zu bestreiten“, so der Linken-Politiker.
Die Zahlen machen auch deutlich, dass besonders Mitarbeitende in Unternehmen ohne Tarifvertrag von höheren Mindestlöhnen profitiert hätten. In Betrieben ohne Tarifbindung verdienen fast ein Viertel der Beschäftigten weniger als 15 Euro pro Stunde. „Die Antwort zeigt sehr klar, wie wichtig der Kampf der Gewerkschaften für flächendeckende Tarifverträge ist“, so Schliesing. In Deutschland wurde der gesetzliche Mindestlohn nach langen Debatten erst 2015 eingeführt, deutlich später als in vielen anderen westlichen Staaten. Seinerzeit wurden 8,50 Euro als das Minimum definiert. Seither wurde die Lohnuntergrenze in acht Schritten auf das derzeit gültige Niveau gesteigert.
Linke-Abgeordneter Schliesing für mehr Kontrolle bei Mindestlohnjobs
Börde-Salzlandkreis/Berlin. Der sachsen-anhaltische Linke-Bundestagsabgeordnete David Schliesing hält die Kontrolldichte zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes für völlig unzureichend und fordert ein stärkeres Vorgehen gegen Mindestlohnbetrug. „Auch in Sachsen-Anhalt kommt es weiterhin zur Ausbeutung von Arbeitskräften. Besonders betroffen sind Menschen im Mindestlohnsektor – eine beschämende Realität, zumal davon auszugehen ist, dass die Dunkelziffer deutlich höher liegt“, teilte Schliesing mit, der den Wahlkreis Börde-Salzlandkreis im Bundestag vertritt.

Nach Daten des Zolls wurden in Sachsen-Anhalt im vergangenen Jahr von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit 691 Arbeitgeberprüfungen durchgeführt. Wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz wurden dabei 155 Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Schliesing findet die Kontrolldichte unzureichend: „Die Zahlen zu den Kontrollen sind insgesamt erschütternd. Es kann doch nicht sein, dass ein Betrieb im Schnitt nur alle 90 Jahre überprüft wird. Oder sich in der Landwirtschaft sogar nur alle 234 Jahre ein Kontrolleur auf den Hof verirrt. Mindestlohnbetrug ist kein Bagatelldelikt, sondern knallharte Wirtschaftskriminalität, die besser geahndet werden muss. Das würde auch dem Schutz der vielen ehrlichen Betriebe dienen, die anständige Löhne zahlen. Die Kontrollblindheit, die auf einen eklatanten Personalmangel der Hauptzollämter zurückzuführen ist, ist komplett inakzeptabel und lädt geradezu zum Betrug ein. Die Bundesregierung muss mehr tun, um Ausbeutung zu stoppen und ihre Maßnahmen gegen Mindestlohnbetrug verschärfen. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit braucht mehr Personal und eine spürbar höhere Prüfdichte – auch wegen ihrer abschreckenden Wirkung. Mindestlohndelikte müssen konsequent von Schwerpunktstaatsanwaltschaften verfolgt werden.“
Zudem bezeichnete er den aktuell geltenden Mindestlohn in Höhe von 13,90 Euro als nicht „armutsfest“ und forderte eine zeitnahe Erhöhung. In Sachsen-Anhalt verdienen aktuell 195.000 Menschen, also fast jeder Vierte der 838.000 Beschäftigten, weniger als 15 Euro pro Stunde. Davon sind 153.000 in nicht tarifgebundenen Jobs beschäftigt, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage von Linke-Bundestagsabgeordneten und Zahlen des Statistischen Bundesamtes hervorgeht.
„Die Zahlen zeigen wieder einmal, wie wichtig gerade für Sachsen-Anhalt eine Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro wäre. 195.000 Menschen würden ganz konkret und spürbar davon profitieren. Dass CDU/CSU und SPD den diesbezüglichen Ankündigungen in ihrem Koalitionsvertrag keine Taten haben folgen lassen, ist und bleibt ein echtes Armutszeugnis“, kommentierte Schliesing. Wenn die Bundesregierung es ernst damit meinte, dass sich harte Arbeit wieder lohnen soll, dann müsse sie sich „jetzt endlich mit der Lohndumping-Lobby in den Arbeitgeberverbänden anlegen und den Mindestlohn schnellstens auf ein Niveau anheben, von dem man auch tatsächlich leben kann“, sagte Schliesing. „Diejenigen, die unser Land Tag für Tag am Laufen halten, haben es jedenfalls mehr als verdient, dafür auch einen anständigen Lohn zu bekommen. Und man darf ja auch nicht vergessen, dass es mittlerweile selbst mit einem Mindestlohn von 15 Euro schwerfällt, das Leben zu bestreiten“, so der Linken-Politiker.
Die Zahlen machen auch deutlich, dass besonders Mitarbeitende in Unternehmen ohne Tarifvertrag von höheren Mindestlöhnen profitiert hätten. In Betrieben ohne Tarifbindung verdienen fast ein Viertel der Beschäftigten weniger als 15 Euro pro Stunde. „Die Antwort zeigt sehr klar, wie wichtig der Kampf der Gewerkschaften für flächendeckende Tarifverträge ist“, so Schliesing. In Deutschland wurde der gesetzliche Mindestlohn nach langen Debatten erst 2015 eingeführt, deutlich später als in vielen anderen westlichen Staaten. Seinerzeit wurden 8,50 Euro als das Minimum definiert. Seither wurde die Lohnuntergrenze in acht Schritten auf das derzeit gültige Niveau gesteigert.
David Schliesing ruft zur Beteiligung an Sammelklage gegen Avacon auf
Salzlandkreis/Berlin. „Ich begrüße, dass der Verbraucherzentrale Bundesverband eine Sammelklage gegen Avacon eingereicht hat. Fernwärme ist ein Quasi-Monopolmarkt, umso wichtiger ist es, dass die Unrechtmäßigkeit der Fernwärmepreiserhöhungen der Firma seit 2020 höchstinstanzlich vorm Bundesgerichtshof festgestellt wird und Betroffene zu viel gezahlte Gelder erstattet bekommen. Ich kann allen Avacon-Kund*innen in Sachsen-Anhalt nur empfehlen, sich an der Sammelklage zu beteiligen“, erklärt David Schliesing, der für Die Linke den Wahlkreis Börde-Salzlandkreis im Bundestag vertritt, zur eingereichten Sammelklage der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen die Avacon Natur GmbH wegen unzulässiger Preisänderungsklauseln.
Schliesing weiter: „Die Sammelklage, an der sich alle betroffenen Verbraucher*innen einfach, kostenlos und risikofrei beteiligen können, ist ein Paradebeispiel für praktischen Verbraucherschutz. Ich hoffe, dass auch in meinem Wahlkreis viele davon Gebrauch machen und so Erstattungen von mehreren hundert bis über tausend Euro erstreiten“, so der Linken-Abgeordnete.
„Während die Vermieter*innen laufend die Heizkostenrechnungen erhöhen, wissen viele Menschen schon lange nicht mehr, wie sie ihre Miete bezahlen sollen. Die völlig unzureichenden und falschen Maßnahmen der Bundesregierung zur Reduzierung der Energiepreissteigerungen im Kontext des aktuellen Iran-Kriegs verschärfen die Situation weiter. Mieter*innen sind aber nicht völlig schutzlos und können sich gegen unzulässige Heizkostenrechnungen zur Wehr setzen. Wenn es z.B. keinen zentralen Wärmemengenzähler im Haus gibt, dann haben Mieter*innen pauschal ein Kürzungsrecht der Heiz- und Warmwasserkosten um 15 %. Mit einem Heizkostencheck will Die Linke Mieter*innen konkret und kostenlos dabei unterstützen, ihre Ansprüche geltend zu machen.“
Alle weiteren Informationen zur Sammelklage gegen Avacon und dem Heizkostencheck der Linken finden sich im Internet unter: https://www.vzbv.de/pressemitteilungen/fernwaerme-verbraucherzentrale-sammelklage-will-geld-fuer-avacon-kunden-zurueck (externer Link) und https://www.die-linke.de/mitmachen/kampagnen/heizkostencheck/ (externer Link)
David Schliesing ruft zur Beteiligung an Sammelklage gegen Avacon auf
Salzlandkreis/Berlin. „Ich begrüße, dass der Verbraucherzentrale Bundesverband eine Sammelklage gegen Avacon eingereicht hat. Fernwärme ist ein Quasi-Monopolmarkt, umso wichtiger ist es, dass die Unrechtmäßigkeit der Fernwärmepreiserhöhungen der Firma seit 2020 höchstinstanzlich vorm Bundesgerichtshof festgestellt wird und Betroffene zu viel gezahlte Gelder erstattet bekommen. Ich kann allen Avacon-Kund*innen in Sachsen-Anhalt nur empfehlen, sich an der Sammelklage zu beteiligen“, erklärt David Schliesing, der für Die Linke den Wahlkreis Börde-Salzlandkreis im Bundestag vertritt, zur eingereichten Sammelklage der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen die Avacon Natur GmbH wegen unzulässiger Preisänderungsklauseln.

Schliesing weiter: „Die Sammelklage, an der sich alle betroffenen Verbraucher*innen einfach, kostenlos und risikofrei beteiligen können, ist ein Paradebeispiel für praktischen Verbraucherschutz. Ich hoffe, dass auch in meinem Wahlkreis viele davon Gebrauch machen und so Erstattungen von mehreren hundert bis über tausend Euro erstreiten“, so der Linken-Abgeordnete.
„Während die Vermieter*innen laufend die Heizkostenrechnungen erhöhen, wissen viele Menschen schon lange nicht mehr, wie sie ihre Miete bezahlen sollen. Die völlig unzureichenden und falschen Maßnahmen der Bundesregierung zur Reduzierung der Energiepreissteigerungen im Kontext des aktuellen Iran-Kriegs verschärfen die Situation weiter. Mieter*innen sind aber nicht völlig schutzlos und können sich gegen unzulässige Heizkostenrechnungen zur Wehr setzen. Wenn es z.B. keinen zentralen Wärmemengenzähler im Haus gibt, dann haben Mieter*innen pauschal ein Kürzungsrecht der Heiz- und Warmwasserkosten um 15 %. Mit einem Heizkostencheck will Die Linke Mieter*innen konkret und kostenlos dabei unterstützen, ihre Ansprüche geltend zu machen.“
Alle weiteren Informationen zur Sammelklage gegen Avacon und dem Heizkostencheck der Linken finden sich im Internet unter: https://www.vzbv.de/pressemitteilungen/fernwaerme-verbraucherzentrale-sammelklage-will-geld-fuer-avacon-kunden-zurueck und https://www.die-linke.de/mitmachen/kampagnen/heizkostencheck/